Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbauflächen abgelegt werden und sie sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäharbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden.

Landwirte sind verpflichtet, aktiv bei der Rettung von Wildtieren mitzuwirken. Die Grundlage hierfür ist in mehreren Gesetzen begründet.

Nach § 3 Bundesjagdgesetz (BjagdG) ist der Grundstückseigentümer zur Hege verpflichtet. Die Hege eines gesunden, artenreichen Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch dem jeweiligen Grundstückseigentümer (oder auch Pächter) obliegt. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Die Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet den Landwirt nicht per se von seiner dementsprechenden Pflicht, vielmehr müssen diese Aufgaben ausdrücklich übertragen und zuverlässig durchgeführt werden. Der Landwirt oder der Fahrer/Maschinenführer sind für das Absuchen verantwortlich.

Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht, allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr setzt. Die Landwirte werden daher dringend gebeten, den zuständigen Jagdpächter ca. 36 Stunden vor der Mahd entsprechend zu informieren. So kann der Jäger alles in seiner Macht Stehende veranlassen, um die Tiere vor dem sicheren „Mähtod“ zu schützen.

Eine Liste der jeweiligen Jagdpächter finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein, www.gemeinde-hohenstein.de.

Ebenso steht Ihnen Herr Bloching von der Gemeindeverwaltung unter 07387 9870-15 oder l.bloching@gemeinde-hohenstein.de bei Fragen gerne zur Verfügung.