Gemeinderat

Der Gemeinderat, das politische Hauptorgan der Gemeinde, setzt sich paritätisch aus Vertretern aller Ortsteile zusammen. Die Sitze im Gemeinderat sind gemäß der Ortsgröße wie folgt verteilt: Bernloch 3 Sitze, Eglingen 2 Sitze, Meidelstetten 2 Sitze, Oberstetten 4 Sitze und Ödenwaldstetten 2 Sitze.

Die letzte Gemeinderatswahl fand am 09. Juni 2024 statt. Die Amtsperiode begann mit der konstituierenden Sitzung am 17. September 2024. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Insgesamt 13 Gemeinderäte sowie der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats treffen sich in regelmäßigen Sitzungen, um über die Grundsätze der Gemeinde und deren Angelegenheiten zu entscheiden.

Was ist ein Gemeinderat?

Gemeinden sind als Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das Grundgesetz und die Landesverfassung legen fest, dass in der Gemeindeordnung der Grundsatz der mittelbaren Demokratie verankert ist. Das heißt, die Entscheidungen werden durch eine Volksvertretung getroffen. Der Gemeinderat stellt das Hauptorgan der Gemeinde dar. Er ist ein Kollegialorgan. Das heißt, er handelt nicht durch einzelne Mitglieder, sondern nur als ganzes.

Seine Willenserklärungen gelten damit als die Willenserklärungen der Gemeinde. Die einzigen Ausnahmen sind zum einen der Bürgerentscheid, eine in der Gemeindeordnung vorgesehene rechtliche Möglichkeit der Bürger. Der Bürgerentscheid tritt dann an die Stelle eines Gemeinderatsbeschlusses und bindet den Gemeinderat. Zum anderen sind Eilentscheidungen des Bürgermeisters in begründeten Ausnahmefällen gleichrangig mit Gemeinderatsentscheidungen. Diese Fälle sind aber nur auf echte Ausnahmesituationen beschränkt.
Der Gemeinderat ist kein Parlament. Er ist ein Verwaltungsorgan und benötigt deshalb das Zusammenspiel mit dem zweiten Organ der Gemeinde, dem Bürgermeister. Dieser vertritt die Gemeinde nach außen, leitet die Sitzungen des Gemeinderats, hat Stimmrecht im Gemeinderat und leitet die Verwaltung.

Der Gemeinderat besitzt die Grundsatzkompetenz. Dazu zählen die Entwicklungsplanung, die Finanzplanung, die Haushaltsplanung und die Bauleitplanung. Daran muss sich auch der Bürgermeister im Rahmen seiner Kompetenzen halten.
Weitere Rechte des Gemeinderats sind die Kontrollrechte, ob seine Beschlüsse verwirklicht wurden. Er trifft die Personalentscheidungen im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, d.h. im Einverständnis. Er hat ein umfassendes Informationsrecht. Einzelne Gemeinderäte haben zusätzlich ein Fragerecht.