Landessanierungsprogramm Oberstetten

Sanierungsgebiet Oberstetten

Die Gemeinde Hohenstein wurde mit der Sanierungsmaßnahme „Ortskern Oberstetten“ in das Landessanierungsprogramm im Frühjahr 2011 aufgenommen. Die Durchführung erfolgt in einem umfassenden Verfahren nach den Vorschriften des BauGB.
Durch die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm und die anschließende förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes kommt die Gemeinde Hohenstein in den Genuss von Städtebaufördermitteln.

In der ersten Tranche hat die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 600.000 € erhalten. Der gesamt Förderbetrag setzt sich zusammen aus 60 % Finanzhilfe vom Land und 40 % Eigenanteil der Gemeinde. Somit steht insgesamt 1.000.000 € für Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet zur Verfügung.

Dadurch können dann auch private Maßnahmen im investiven Bereich finanziell unterstützt werden. Der Gemeinderat hat in die Richtlinien zur privaten Förderung beschlossen und die vorbereitende Untersuchung abgeschlossen.

Des Weiteren wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.

Landessanierungsprogramm
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Förderung von privaten Maßnahmen geben.

Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Grundstück muss sich im Sanierungsgebiet befinden

  • Städtebauliche Missstände müssen gegeben sein bzw. sich abzeichnen

  • Sanierungsziele der Gemeinde müssen eingehalten werden

  • Alle Missstände und Mängel am Gebäude müssen umfassend beseitigt werden. (Nach Modernisierung Restnutzungsdauer von 30 Jahren)

  • Die Modernisierungskosten dürfen 70 % eines vergleichbaren Angebots nicht übersteigen

  • Abschluss eines Modernisierungsvertrages vor Baubeginn

Was ist grundsätzlich förderfähig?

  • Gefördert werden in der Regel nur bestehende Wohngebäude

  • Bei gewerblich genutzten Objekten muss, da es sich bei der Sanierungsförderung um einen verlorenen Zuschuss handelt, die Unrentierlichkeit der Maßnahme nachgewiesen werden.

  • Modernisierungsmaßnahmen, also Funktionsverbesserungen am Gebäude

  • Instandsetzungsmaßnahmen, also Erneuerungen der vorhandenen Substanz

  • Abbruch von Gebäuden

Nebengebäude wie Scheuern, Schuppen, Garagen etc. werden bei der Instandsetzung und Modernisierung nicht bezuschusst. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Neubauten.

Welche Maßnahmen werden beispielsweise gefördert?

  • Verbesserung der Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation

  • Einbau neuer Fenster

  • Verbesserung der Wohnungsgrundrisse

  • Schaffung von Wohnungsabschlüssen

  • Erneuerung des Daches

Förderhöhe?

Zuschussgrundlage bilden die zuwendungsfähigen Kosten nach StBauFR. Die Entscheidung über die exakte individuelle Zuschusshöhe, liegt stets in den Händen des Gemeinderats.

Die Förderung errechnet sich nach folgender Tabelle:

Gesamtkosten bis €/m² Wohnfläche und Gewerbefläche (DIN) nach erfolgter Modernisierung Prozentuale Förderung
bis 500,— €/m² 10 %
Über 500,— €/m² bis 700 €/m² 20 %
Über 700,— €/m² bis 800 €/m² 30 %
Über 800 €/m² 35 %

In Ausnahmefällen (z. B. soziale Situation des Eigentümers, städtebaulich bedeutsames Gebäude mit hohem Sanierungs-/Kostenaufwand etc.) kann vom Gemeinderat eine höhere
Förderung gewährt werden. Der genaue Zuschuss ist hier im Einzelfall festzulegen.

Max. Förderung beträgt 40.000 € je Grundstück
Eine Förderung unter 2.000 € wird nicht gewährt

Gibt es eine Abbruchförderung?

Ja und zwar
  • Bei anschließender Neubebauung 100 % der nachgewiesenen Abbruchkosten

  • Ohne Neubebauung 50 % der nachgewiesenen Abbruchkosten

  • Entschädigung von bis zum 100 % des Gebäudesubstanzverlustes

Gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten?

Private Modernisierungsmaßnahmen können nach § 7 h EStG bis zu 12 Jahre abgeschrieben werden. In den ersten 7 Jahren 9 %, in den nächsten 5 Jahren 7 %.

Vorgehensweise?

  • Gespräch mit der Gemeinde Hohenstein und der Künster Planungsgesellschaft

  • Kostenangebot und Beauftragung eines Architekten

  • Beantragung von Fördermitteln

  • Sanierungsträger errechnet möglichen Zuschuss und bereitet den Modernisierungsvertrag vor

  • Entscheidung im Gemeinderat

  • Abschluss des Modernisierungsvertrages

  • Einreichen eines Baugesuchs

Beratung- wer hilft mir weiter?

Für Fragen rund um das Landessanierungsprogramm in Oberstetten stehen Ihnen Hauptamtsleiter Lukas Bloching, Tel. 07387 9870-15 oder die mit der Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beauftragte Künster Planungsgesellschaft, Martin Homm, Tel. 07121 94995-0 zur Verfügung.
Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren!

Beantragung von Fördermittel bzw. einer Steuerbescheinigung

Ergänzende Angaben zum Bestand und den vorgesehenen Maßnahmen