Standesamt

Ansprechpartner

Standesamt: Justine Ruf

  • Standesamt
    z.B.: Eheschließung/-urkunde, Geburtsanzeige/-urkunde, Sterbeanzeige/-urkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Kirchenaustritt, Mutter-/Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung/-erklärung
  • Gemeindliche Friedhofsverwaltung
  • Personalabrechnung
  • Grundsicherung, Sozialhilfe
  • Rentenantragsaufnahme für die Deutsche Rentenversicherung
    z.B. Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente, Kontenklärung
  • Wohngeldanträge
  • Schwerbehindertenanträge
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Elterngeldanträge

Adresse:

Gemeindeverwaltung Hohenstein
Ödenwaldstetten
Im Dorf 14
72531 Hohenstein

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do., Fr.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do.: 16.00 Uhr – 18.30 Uhr
Mi.: geschlossen
und nach Vereinbarung

Herzlich Willkommen beim Standesamt Hohenstein!

Beim Standesamt können Sie alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten wie z.B. Geburten, Todesfälle, Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Kirchenaustritte sowie Eheschließungen anzeigen bzw. erledigen.
Welche Unterlagen für die Vornahme nachstehender Handlungen evtl. noch erforderlich sind, richtet sich immer nach dem persönlichen/individuellen Status der Beteiligten und sollte daher vor dem Gang auf’s Standesamt abgeklärt werden.
Grundsätzlich wird daher eine vorherige telefonische Absprache empfohlen: 07387 98 70-16.

Geburten werden hier in Hohenstein eher selten angezeigt, da Kinder zwischenzeitlich vorrangig in Krankenhäusern oder speziellen Geburtseinrichtungen geboren werden und somit das Standesamt dieses Ortes zuständig ist.
Wenn die Geburt Ihres Kindes hier in Hohenstein erfolgt ist benötigen Sie mindestens Ihren Personalausweis, eine vom Arzt oder der Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung sowie Heirats- und/oder Geburtsurkunden der Eltern.

Todesfälle können persönlich oder durch einen Bestatter angezeigt werden.
Für die Aufnahme einer Anzeige wird mindestens Ihr Personalausweis, die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung sowie urkundliche Nachweise über die Geburt und Ehe der/des Verstorbenen benötigt. Bitte bringen Sie auch dessen Personalausweis mit.

Vaterschaftsanerkennungen werden schon vor der Geburt für nicht miteinander verheiratete Eltern empfohlen. Die Mutter muss einer solchen Erklärung zustimmen.
Vaterschaftsanerkennungen sind unabhängig von einer Sorgerechtserklärung, welche beim zuständigen Jugendamt des Landratsamtes Reutlingen zu erklären ist.
Vater und Mutter benötigen mindestens den Personalausweis. Wenn möglich bitten wir um Vorlage Ihrer Geburtsurkunden.

Namenserklärungen erfordern mindestens die Vorlage von Heirats- und/oder Geburtsurkunden sowie Personalausweis.

Kirchenaustritte erfordern mindestens die Vorlage eines Personalausweises sowie Geburts-/Heiratsurkunde.

Eheschließungen können in Hohenstein im Rathaus in Ödenwaldstetten, in der Scheunenwerkstatt Ödenwaldstetten, auf der Burgruine Hohenstein oder im Bauernhausmuseum Ödenwaldstetten durchgeführt werden.
Heiraten in Hohenstein

Grundsätzlich werden die Eheschließungen an allen Werktagen von Montag – Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten vorgenommen. Freitags ist der letzte Termin um 13.00 Uhr.

Die Gemeinde Hohenstein bietet im Jahr 2025 zusätzliche Samstagstermine (vormittags) zur standesamtlichen Trauung an.

Im Jahr 2025 können Sie sich an folgenden Samstagen das JA-Wort geben:

  • 12. April 2025
  • 10. Mai 2025
  • 14. Juni 2025
  • 12. Juli 2025
  • 20. September 2025

Eventuelle Terminänderungen behalten wir uns vor.

Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ruf, Telefon Nummer: 07387 9870-16 oder per Mail: j.ruf@gemeinde-hohenstein.de

Außerhalb der Öffnungszeiten wird eine Gebühr in Höhe von 110,00 € erhoben.

Welche Unterlagen für die “Anmeldung der Eheschließung” vorzulegen sind, richtet sich nach Ihrem persönlichen/individuellen Status.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und deutsch ohne Auslandsbezug sind:

• Per Datenabruf kann das Standesamt bei Ihrem Geburtenstandesamt eine Auskunft zum Geburtenregister abfragen (geht allerdings nur bei Geburt im Inland! Bei Auslandsgeburten bitten wir um Kontaktaufnahme mit uns).
• Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
• Per Datenabruf kann das Standesamt beim Geburtenstandesamt Ihrer Kinder eine Auskunft zum Geburtenregister abfragen (geht allerdings nur bei Geburt im Inland! Bei Auslandsgeburten bitten wir um Kontaktaufnahme mit uns). Sowie Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.
• Falls Sie nicht in Hohenstein wohnhaft gemeldet sind:
Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Haben Sie beide keinen Wohnsitz hier in Hohenstein ist die Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes erforderlich

Wenn Sie bereits verheiratet waren:
Urkundlichen Nachweis über die letzte Eheschließung sowie die Auflösung der Ehe (beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweis der rechtlichen Scheidung). Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangen Ehe sind alle früheren Ehen mit ihrer Auflösung anzugeben.

Wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:
Abschrift Familienbuch der Eltern, Registrierschein, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Bescheinigung über Namenserklärungen, Namensänderungen, Ablegen von Vatersnamen usw. sowie Einbürgerungsurkunde

Eheanmeldungen mit Auslandsbezug:
In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Grundsätzlich gilt, dass alle ausländischen Urkunden im Original mit Legalisation bzw. Apostille durch einen zugelassenen, amtlich vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache übersetzt vorgelegt werden müssen.

Kosten:

Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht: 65,00 €
Prüfung der Ehefähigkeit wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 110,00 €
Prüfung der Ehefähigkeit wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: 130,00 €
Standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
Standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeit: 110,00 €
Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: 45,00 €
Wenn die Anmledung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt vorgenommen wurde: 45,00 €
Erneute Prüfung nach § 29 Absatz 2 PStV: 30,00 €
Jede Urkunde oder Abschrift aus dem Personenstandsregistern: 20,00 €
Eheschließung im Bauernhausmuseum (Innen- und Außenbereich): 45,00 €
Eheschließung in der Scheunenwerkstatt: 40,00 €
Eheschließung auf der Burgruine Hohenstein: 25,00 €

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Reservierungen und Eheschließungstermine für das Jahr 2026 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.